Liebe Patientinnen und Patienten!
In Kürze: Einführung einer Selbstzahlersprechstunde für gesetzlich Versicherte!
Liebe Patientinnen und Patienten,
die Rahmenbedingungen für die ambulante fachärztliche Versorgung verändern sich zunehmend. Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vom 10.07.2026 https://www.kbv.de/spargesetz sollen die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung deutlich begrenzt werden. Ein wesentlicher Teil der vorgesehenen Einsparungen entfällt dabei auf die medizinischen Leistungserbringer – und damit auch auf Arztpraxen.
Gleichzeitig steigen die Kosten für Personal, medizinische Geräte, Verbrauchsmaterialien, Energie und den laufenden Praxisbetrieb. Die finanziellen und zeitlichen Spielräume innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung werden dadurch enger. Für Facharztpraxen wird es zunehmend schwieriger, zusätzliche Behandlungskapazitäten bereitzustellen und der wachsenden Nachfrage nach zeitnahen Terminen gerecht zu werden.
Um entstehende Versorgungslücken zu schließen und Ihnen auch künftig eine zeitnahe und umfassende HNO-ärztliche Betreuung anbieten zu können, werden wir daher in Kürze eine zusätzliche Selbstzahlersprechstunde einführen.
Was bedeutet das für Sie?
Die Selbstzahlersprechstunde ist ein freiwilliges Zusatzangebot. Sie ermöglicht insbesondere:
- eine zeitnahe Terminvergabe,
- eine ausführliche ärztliche Beratung und Untersuchung,
- mehr Zeit für individuelle Beschwerden und Fragestellungen,
- zusätzliche diagnostische oder therapeutische Leistungen.
Die Abrechnung erfolgt transparent nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ Faktor 1,0). Vor Beginn der Behandlung werden Sie über die voraussichtlich entstehenden Kosten informiert. Eine Inanspruchnahme ist ausschließlich auf Ihren ausdrücklichen Wunsch und schriftlicher Bestätigung möglich.
Die reguläre Versorgung bleibt bestehen
Selbstverständlich behandeln wir auch weiterhin gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten im Rahmen der uns zur Verfügung stehenden kassenärztlichen Kapazitäten. Medizinische Notfälle und dringende Erkrankungen werden unabhängig von der gewählten Abrechnungsform entsprechend ihrer medizinischen Dringlichkeit versorgt.
Mit der zusätzlichen Selbstzahlersprechstunde möchten wir nicht die reguläre Versorgung ersetzen, sondern weitere Behandlungsmöglichkeiten schaffen und Versorgungslücken so weit wie möglich auffangen.
Weitere Informationen zu den angebotenen Leistungen, den Kosten und der Terminvereinbarung erhalten Sie in Kürze auf unserer Homepage sowie direkt bei unserem Praxisteam.
- Unsere Telefonkapazitäten sind derzeit völlig ausgelastet. Verzichten Sie daher bitte auf Anrufe bei allen Anliegen, die auf anderen Wegen kommuniziert werden können. Gerne können Sie uns jederzeit per E-Mail oder per Fax kontaktieren. Ihr Anliegen wird zeitnah bearbeitet.
- Begleitpersonen erhalten nur Zutritt, wenn Sie für Ihre Behandlung dringend erforderlich ist. Das betrifft Kinder, Menschen, die einen Übersetzer benötigen oder so hilfsbedürftig sind, dass eine Begleitperson erforderlich ist.
- Wenn Sie einen Termin nicht einhalten können, bitten wir um eine zeitnahe Absage. Diese können Sie uns gerne über unser Kontaktformular auf unserer Homepage oder über unsere E-Mail-Adresse info@hnoaerzte-essen.de zukommen lassen.
- Falls Sie lediglich ein Rezept benötigen, im neuen Quartal aber noch nicht in unserer Praxis gewesen sind: Rezepte können im laufenden Quartal nur bei Vorliegen der Krankenkassenkarte ausgestellt werden.
Bleiben Sie gesund!
Ihr Praxisteam
